online-scheidung-einreichen.de
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Scheidung ist, dass die Ehe gescheitert, also zerrüttet ist. Nach § 1565 Absatz 1 Satz 2 BGB ist die Ehe gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute sie „wiederherstellen.” Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Parteien mehr als 1 Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wünschen.
Vorausgesetzt wird daher für die Scheidung eine Trennung, der Ablauf des Trennungsjahres und die Zerrüttung der Ehe
Ausfüllen online Formular
Sie füllen unser Online-Scheidungsformular aus und senden uns dieses per email zu. Ihre Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
Erstellung Scheidungsantrag
Wir erstellen den Scheidungsantrag nach Ihren Angaben. Sollten wir Fragen haben kontaktieren wir Sie telefonisch zur Abklärung.
Zusendung aller notwendigen Unterlagen
Nach Fertigung des Scheidungsantrages erhalten Sie von uns den Scheidungsantrag zur Kontrolle sowie ein Vollmachtsformular, Anschreiben, Datenschutzerklärung und den Kostenvoranschlag oder das Formular zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe.
Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen
Im Anschluss prüfen Sie den Scheidungsantrag, ob die dort gemachten Angaben richtig sind, und schicken uns die ausgefüllten Unterlagen zurück.
Versendung Scheidungsantrag an das Gericht
Nach Eingang des Kostenvorschusses oder des Antrages auf Verfahrenskostenhilfe geben wir den Scheidungsantrag zu Gericht.
Zustellung Scheidungsantrag an den Ehepartner
Nach Zahlung der Gerichtskosten stellt das Gericht Ihrem Ehegatten den Scheidungsantrag zu und fordert ihn zur Stellungnahme auf. Ist er einverstanden, so reicht es aus, wenn er dies dem Gericht kurz mitteilt.
Ihr Ehegatte braucht keinen eigenen Anwalt.
Einholung Versorgungsausgleich- auskünfte durch das Gericht
Einholung Versorgungsausgleichauskünfte durch das Gericht
Zur Scheidung gehört auch die Durchführung des Versorgungsausgleiches, sprich der Rentenanwartschaften. Dies erfolgt von Amts wegen direkt durch das Gericht.
Für die Durchführung des Versorgungsausgleiches benötigt das Gericht entsprechende Auskünfte. Hierzu übersendet es einen Antrag, der von Ihnen ausgefüllt und an das Gericht zurückgesandt werden muss.
Nach Vorliegen der Auskünfte übersendet das Gericht einen Berechnungsentwurf.
Scheidungstermin
Nach Vorliegen der Versorgungsausgleichsauskünfte bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin. Dieser dauert für gewöhnlich ca. 15 Minuten. Zu diesem Termin müssen in aller Regel beide Parteien persönlich erscheinen, da Sie persönlich zur Scheidung angehört werden. Beide Eheleute werden gefragt, seit wann sie getrennt leben, ob sie die Ehe für gescheitert halten und ob sie geschieden werden wollen.
Im Anschluss verkündet der Richter bzw. die Richterin den Scheidungsbeschluss.
Scheidungsurteil
Nach Ablauf eines Monats bekommen Sie den schriftlichen Scheidungsbeschluss. Dann sind Sie rechtskräftig geschieden und das Scheidungsverfahren ist beendet.