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Unverbindliches Erstgespräch
Sollten Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch. Bitte nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular oder vereinbaren einen Telefontermin.
Bitte beachten Sie, dass uns die unverbindliche Übersendung des Scheidungsformulars vor einem Gespräch die Beantwortung Ihrer Fragen wesentlich erleichtert.
Hilfe und Informationen finden Sie auch unter:
Kostenloser Kostenvoranschlag
Nach Übermittlung der Scheidungsformulars erhalten Sie von uns völlig unverbindlich einen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung.
Gerne können Sie die voraussichtlichen Scheidungskosten auch vorab mit dem Scheidungskostenrechner berechnen
Verfahrenskostenhilfe
Die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe kommt in Betracht, wenn eine Partei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für das Verfahren selbst aufzubringen.
Personen mit geringem Einkommen oder auch mit hohen Belastungen können daher Verfahrenskostenhilfe beantragen. Hierfür muss ein Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausgefüllt werden.
Das Gericht entscheidet nach Eingang des Antrages, ob Verfahrenskostenhilfe gewährt wird.
Bitte beachten Sie, dass auch Vermögen über einem bestimmten Freibetrag für die Beurteilung, ob Sie das Verfahren aus eigenen Mittlen bezahlen können, berücksichtigt wird.
bequeme Ratenzahlung
Gerne können Sie unsere Anwaltskosten auch in bequemen Raten zahlen. Sprechen Sie uns einfach an. Wir finden die passende Lösung.
Kostenersparnis durch einvernehmliche Scheidung
Grundsätzlich benötigt nur die antragstellende Partei einen Anwalt. Der andere Ehegatte kann ohne anwaltliche Vertretung der Scheidung einfach zustimmen. Dies ist die schnellste, kostengünstigste und effektivste Art einer Scheidung.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich über die wesentlichen Dinge der Trennung und Scheidung einig sind.
Es gilt daher der Grundsatz – nicht unnötig zu streiten – da jeder strittige Punkt, der gerichtlich geregelt werden muss, Geld kostet.
Selbstverständlich lassen wir Sie bei diesem Prozess nicht alleine und helfen Ihnen bei sämtlichen Belangen einer Trennung, sei es bei Unterhalt und Zugewinn, elterlicher Sorge und Umgang, Hausrat und Ehewohnung.